Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Web-Agentur Christine Brombacher
§1 Gültigkeit der Bestimmungen
Die Web-Agentur Christine Brombacher, Herzog-Ludwig-Str. 55, 85604 Zorneding (im folgenden Web-Agentur genannt) führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch die Web-Agentur gültig.
§2 Vertragsabschluss
Angebote sind stets frei bleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder email zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündlich vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief , Fax oder email.
§3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind Teil des Angebotes/Auftrages und grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender email-Korrespondenz an.
§4 Verbindlichkeit eines Auftrags
Für einen schriftlich per Brief, Fax oder email vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an die Web-Agentur, wird dem Auftraggeber per email eine Bestätigung zugesandt.
§4a Kleinaufträge
Bei Kleinaufträgen (Umfang bis € 100.-) ist der Auftrag mit dieser email-Bestätigung durch die Web-Agentur verbindlich. Dieser schnelle Ablauf wird vor allem für eilig durchzuführende Internet-Recherchen benötigt.
§4b Großaufträge
Bei Großaufträgen (Umfang über € 100.-) hat der Auftraggeber die email-Bestätigung der Web-Agentur auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen der Web-Agentur auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für die Dienstleistungen der Web-Agentur ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
§4c Anzahlung
Bei Aufträgen, deren Wert € 500.- überschreitet, ist die Web-Agentur berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% der veranschlagten Auftragskosten zu verlangen.
§5 Auftragsablauf
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt die Web-Agentur die Arbeit zum vereinbarten Termin auf und erstellt - wenn der Auftragsgegenstand die Erstellung von Website-Bestandteilen oder einer Website ist - innerhalb der vereinbarten Frist bis zu drei entsprechende Musterentwürfe.
§5a Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/Vor-Ort-Service
Wenn in den durch die Web-Agentur zu erbringenden Leistungen enthalten ist, dass die Konzeption der Inhalte einer Website in Zusammenarbeit mit dem Kunden erfolgt, so gilt hierfür,
* dass der Kunde in dem Zeitraum, der für diese Aktivität vereinbart ist, ausreichend Ansprechpartner zur Verfügung stellen muss
* dass alle Aktivitäten, die einen Vor-Ort-Service seitens der Web-Agentur darstellen (persönliche Gespräche, Aufnehmen digitaler Photos etc.) nur für regionale Kunden (Nähe Landkreis Ebersberg) möglich sind.
§5b Auswahl des Musterentwurfs und Garantievereinbarung
Wenn der Auftragsgegenstand die Erstellung von Website-Bestandteilen oder einer Website ist, wählt der Auftraggeber innerhalb maximal einer Woche einen der maximal drei Musterentwürfe als seinen Favoriten aus und informiert die Web-Agentur schriftlich per Brief, Fax oder email über seine Entscheidung. Bei absolutem Nichtgefallen aller drei Musterentwürfe kann der Auftraggeber einmalig bis zu zwei neue Musterentwürfe fordern. Darüber hinausgehende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.
§5c Erstellung des Auftragsgegenstandes
Ist der Auftragsgegenstand eine Internetrecherche, wird diese wie vereinbart schnellstmöglich durchgeführt und das Ergebnis an den Auftraggeber weitergeleitet. Wenn der Auftragsgegenstand die Erstellung von Website-Bestandteilen oder einer Website ist, erstellt die Web-Agentur auf Basis des vom Auftraggeber favorisierten Musterentwurfs dann den Auftragsgegenstand. Die erstellten Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme einmalig Änderungen/Nachbesserungen im Umfang von bis zu 10% der reinen Entwicklungskosten zu verlangen, was generell schriftlich zu erfolgen hat.
§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Scripte, die die Web-Agentur beschafft hat. Die inhaltliche/rechtliche Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber, auch wenn diese von der Web-Agentur erstellt wurden. Der Auftraggeber stellt bei der Abnahme sicher, dass die Inhalte des Auftragsgegenstandes korrekt sind. Der Auftraggeber stellt die Web-Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§7 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, Grafikerstellung, Programmierung, Recherchen etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste der Web-Agentur. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.
§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Die Web-Agentur stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
§8a Abnahme
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch die Web-Agentur - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
§8b Nichtabnahme
Eine Nichtabnahme des Auftragsgegenstandes, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. die Web-Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
§8c Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann die Web-Agentur die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen verlangen und erstellte Webseiten bis zum Zahlungseingang sperren. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§8d Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Objekte (Internetseiten, Grafiken, Programme, Recherchen etc.) und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der Web-Agentur.
§9 Gewährleistung, Mängel
Die Web-Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Sie verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z. B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Die Web-Agentur weist darauf hin, dass auf der Website eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Web-Agentur haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
§10 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet die Web-Agentur bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Web-Agentur verpflichtet sich, sachliche Inhalte des Auftragsgegenstandes nur in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu erstellen oder modifizieren. Die Web-Agentur haftet prinzipiell nicht für Schäden, die durch sachliche Inhalte des Auftragsgegenstandes ausgelöst werden. Hierfür ist ausnahmslos der Auftraggeber verantwortlich, auch wenn die Inhalte durch die Web-Agentur erstellt oder modifiziert wurden.
§10a Erreichbarkeit von Domain und Website
Die Web-Agentur schließt eine Haftung für zeitweilige Nichterreichbarkeit von gehosteten Domains und der Website aus. Dem Kunden ist bewusst, dass technisch eine 100%ige Verfügbarkeit der Domain und Website nicht gewährleistet werden kann. Die Web-Agentur arbeitet mit zuverlässigen Providern zusammen, um eine optimale Verfügbarkeit für den Kunden zu gewährleisten.
§10b Virenschutz
Die Web-Agentur überprüft alle Daten, die an den Kunden zurückgeliefert werden, mit aktuellen Virenscannern auf Virenbefall und schützt ihre eigenen Systeme und die erstellten oder bearbeiteten Websites mit aktueller Sicherheits-Software. Für einen potentiellen Virenbefall des Rechners beim Kunden/Auftraggeber durch Viren aus dem Internet, von Disketten oder CDs kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
§11 Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Web-Agentur die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in ihren öffentlichen Galerien auf der Website ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die Web-Agentur bearbeiteten Webseite nebst email-Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet der Web-Agentur, an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Website anzubringen.
§12 Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der Web-Agentur erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken, Logos) verbleibt allein bei der Web-Agentur. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Web-Agentur nicht gestattet. Ist eine solche weitergehende Verwendung vom Auftraggeber gewünscht, muss dies explizit schriftlich vereinbart werden.
§13 Geheimhaltung, Datenschutz, Aufbewahrung Kundendaten
Der Kunde willigt ein, dass seine Daten durch die Web-Agentur in elektronischer und anderer Form gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für den Geschäftsbetrieb notwendig ist. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten, soweit dies für die Erfüllung der von ihm erteilten Aufträge notwendig ist, an Subunternehmen weitergegeben werden und dort in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, wie z. B. bei der Suchmaschinen- oder Domainanmeldung. Die Web-Agentur gibt die Daten des Kunden zu keinen anderen Zwecken als den oben beschriebenen an Dritte weiter. Die Web-Agentur bewahrt die Kundendaten sowie die Zugangsdaten zur Website und technischen Daten der Website nach Auftragsabnahme 5 Jahre lang auf, um den Auftraggeber bei Folgeaufträgen optimal unterstützen zu können. Hierbei ist die Geheimhaltung der Daten von der Web-Agentur zu gewährleisten.
§14 Gerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Ebersberg Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§15 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Stand der AGB: 29. 2. 2016
Sie können diese AGB mit der Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken und zu Ihren Unterlagen nehmen.